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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vorbemerkung:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute i. S. des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

Vertraulichkeit

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von der Haller Immobilienberatung GmbH an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-/Kaufvertrag) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Haller Immobilienberatung GmbH zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

Haftungsbeschränkung

Wir sind bestrebt, alle Objektinformationen korrekt zu übermitteln. Diese beruhen ganz oder teilweise auf Auskünften unserer Vertragspartner oder Auskunftsbefugten. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenvermietung/Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Vertragsabschluss

Der Makler weist dem Auftraggeber entweder die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses nach oder er vermittelt einen solchen. Ist dem Auftraggeber eine durch einen Maklervertrag nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss bereits vor Abschluss des Maklervertrages bekannt, so muss er dies unverzüglich dem Makler mitteilen und wenn vom Makler gewünscht nachweisen. Unterlässt der Auftraggeber dies, so kann er sich auf seine Kenntnis nicht mehr berufen.

Der Makler bearbeitet den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unterrichtet den Auftraggeber regelmäßig über den Stand seiner Bemühungen. Der Makler wird hinsichtlich der im Rahmen des Auftrages erlangten Kenntnisse über Vertragsobjekt und Auftraggeber Verschwiegenheit bewahren. Der Makler ist berechtigt, weitere Makler mit der Bearbeitung des Auftrages zu befassen, soweit dem Auftraggeber hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Der Makler kann auch für den Vertragspartner des Auftraggebers provisionspflichtig tätig werden. Etwaige Interessentenkollisionen wird er dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

Der Auftraggeber übergibt dem Makler sämtliche Unterlagen des Verkaufsobjektes, welche dieser zur Bearbeitung des Auftrags benötigt und unterstützt den Makler bei seinen Verkaufsbemühungen in jeder Weise insbesondere im Rahmen von Objektbesichtigungen.

Der Auftraggeber unterrichtet den Makler ständig über alle maßgeblichen Umstände und Entwicklungen wie anderweitige Veräußerung, Verfügungen nutzungsrechtlicher Art wie Vermietung, Verpachtung, Einräumung von Erbbaurechten Aufgaben der Verkaufsabsicht etc. Gegebenenfalls überlässt der Auftraggeber dem Makler die entsprechenden Unterlagen und Urkunden (Beglaubigte Abschrift des Kaufvertrages, Mietvertrages etc.).

Vor Abschluss eines Kaufvertrages ohne offenkundige Mitwirkung des Maklers wird der Auftraggeber sich durch Rückfrage bei dem Makler vergewissern, ob dieser den Interessenten nachgewiesen oder vermittelt hat. Unterlässt der Auftraggeber die Rückfrage, ist die Berufung auf fehlende Kenntnis von der Maklertätigkeit ausgeschlossen.

Kommt aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein rechtswirksamer Vertrag zustande, so hat der Makler Anspruch auf Provision, auch wenn der Maklervertrag vorher abgelaufen sein sollte. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird (Aufhebung, Auflösung, Rücktritt) infolge Verschuldens einer der beiden Vertragspartner durch Aufhebung hinfällig wird oder sich aus einem Grund als rechtsungültig erweist, den einer der Vertragspartner zu vertreten hat.

Einem Kaufvertrag gleichwertig sind der Erwerb des Vertragsobjektes im Wege der Zwangsversteigerung, der Erwerb von realen und ideellen Anteilen am Vertragsobjekt sowie der Erwerb eines anderen jedoch vergleichbaren Objektes des Auftraggebers.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers.

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Haller Immobilienberatung GmbH in Andernach mittels einer eindeutigen Erklärung (Brief, Telefax, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

 

Stand: Januar 2021

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